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(März 2008) Zum Referendum gegen das neue Gesundheitsgesetz Die Artikel 109-113 des neuen Gesundheitsgesetzes bezüglich des Passivrauchens stellen kein Rauchverbot dar. Die Raucherinnen und Raucher können weiterhin Tabak konsumieren so viel sie wollen. Sie dürfen künftig einzig und allein dort nicht mehr den lästigen und giftigen Rauch produzieren, wo er Menschen in deren Gesundheit schädigt, sie sogar umbringt. Dies isst in Japan, Kanada, USA, Südafrika, Australien , in Irland, Italien, Frankreich, Deutschland, in den Kantonen St. Gallen, Appenzell, Solothurn, Genf und in den Touristenkantonen Tessin und Graubünden so. Wieso zum Teufel soll dies im Wallis nicht möglich sein? Gerade in den kleinen Bars und Pubs, wo das Verbot die Raucher und die Betriebsinhaber im meisten trifft, müssen die Angestellten ununterbrochen ein ekliges Rauchgemisch einatmen. Wenn sie selbst Raucher sind, „rauchen“ sie täglich zusätzlich zu ihrem Eigenkonsum bis zum Wert von mehr als 30 Zigaretten unfreiwillig. So genannte „fumoirs“, Raucherräume oder das Rauchen im Freien sind die Alternative. Ein Zigarettenkonzern bietet hierfür bereits „Fünfzentimeterzigaretten“ an. Das Gesetz gegen das Passivrauchen ist ein Arbeitsnehmerschutzgesetz. Erstaunlich, dass die SP sich so massiv im Referendumskomitee engagiert! Dass Charles-Louis Joris von einem künftigen Verbot von Cheminéefeuer und Dickwerden spricht ist reinster Populismus und entbehrt jeglicher Realität. Seine Vision vom Verbot von Weihrauch, Raucherstäbchen und Paraffinkerzen dürfte ihn kaum stören Markus Truffer, Grossrat CVPO
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